Schenkung, Erbe und Verkauf von Eigentum

| January 29, 2022|Categories: Erbe und Nachlassplanung, Immobilien|

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Menschen machen sich zumeist Gedanken darum, ob sie ihre Immobilie ihren Nachkommen oder anderen Menschen vererben oder schenken oder aber auch entgeltlich übergeben sollen.
Kommt es zu einer Übertragung von Eigentum zu Lebzeiten und der Erbschaft, so sind unterschiedlichste Themenstellungen zu beachten. Wenn keine Schenkung erfolgt, so sollte die Erbfolge durch Testament geordnet geregelt werden.
Wer seine Immobilie jedoch schon zu Lebzeiten verschenkt, der sollte sich durch ein Wohn- oder Fruchtgenussrecht absichern. Wenn das Haus bzw. die Wohnung weiterhin genutzt wird, sollte ebenso ein Veräußerungs- oder Belastungsverbot vereinbart werden. Schenkungen und Erbschaften sind mit unterschiedlichsten Kosten und Aufwendungen verbunden, welche im Zuge von Verlassenschaftsverfahren enorm sein können. Vorkehrungen zu Lebzeiten sind deshalb sinnvoll.
Wird zu Lebzeiten ein Verkauf von Eigentum vorgenommen, so kann das ebenso Probleme mit sich bringen. Verwandte können sich so leicht hintergangen fühlen, da ihr mögliches Erbe billig verschleudert wurde und überlegen sich folglich, wie sie das Eigentum zurückbekommen könnten. Variante (1), welche meist vorgebracht wird, nämlich, dass der Erblasser schon geschäftsunfähig war, als er die Verträge unterschrieben hat. Dann müsste das Geschäft rückabgewickelt werden. Oder es wird Variante (2), Verkürzung über die Hälfte (Laesio enormis), ins Spiel gebracht. Also ein krasses Missverhältnis zwischen Preis und Leistung. Dann könnte der Vertrag aufgehoben werden.

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