SHARE Menschen machen sich zumeist Gedanken darum, ob sie ihre Immobilie ihren Nachkommen oder anderen Menschen vererben oder schenken oder aber auch entgeltlich übergeben sollen. Bernhard Führer ist Autor des Buches „Fehler und Risiken die alle Anleger und Investoren begehen“ und weiterer Bücher über persönliche Finanzen, Publizist und Betriebswirt und verfügt über mehr als 20 Jahre Investmenterfahrung. Er ist Gründer von Strategy & plan ein Unternehmen im Bereich der Geldanlage und Vermögensveranlagung und wendet seine langjährig gesammelten Erkenntnisse auf die Analyse und Konzeption von Vermögenswerten und beständigen Portfolios an. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit dem nachhaltigen Schutz von Vermögenswerten und mit Familien- und Nachfolgeplanungen. Er ist Windhag Leistungsstipendiat, Stipendiat der Michael von Zoller-Stiftung, der Karl Seitz- und Julius-Raab-Stiftung. Seit jeher ist er in verschiedenen Freiwilligenorganisationen, im sozialen Bereich und in der Hilfe für den Nächsten engagiert. Magst du my Geldanlage? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende. Bernhard Führer ist Autor des Buches „Fehler und Risiken die alle Anleger und Investoren begehen“ und weiterer Bücher über persönliche Finanzen, Publizist und Betriebswirt und verfügt über mehr als 20 Jahre Investmenterfahrung. Er ist Gründer von Strategy & plan ein Unternehmen im Bereich der Geldanlage und Vermögensveranlagung und wendet seine langjährig gesammelten Erkenntnisse auf die Analyse und Konzeption von Vermögenswerten und beständigen Portfolios an. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit dem nachhaltigen Schutz von Vermögenswerten und mit Familien- und Nachfolgeplanungen. Er ist Windhag Leistungsstipendiat, Stipendiat der Michael von Zoller-Stiftung, der Karl Seitz- und Julius-Raab-Stiftung. Seit jeher ist er in verschiedenen Freiwilligenorganisationen, im sozialen Bereich und in der Hilfe für den Nächsten engagiert. Magst du my Geldanlage? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.Schenkung, Erbe und Verkauf von Eigentum
Kommt es zu einer Übertragung von Eigentum zu Lebzeiten und der Erbschaft, so sind unterschiedlichste Themenstellungen zu beachten. Wenn keine Schenkung erfolgt, so sollte die Erbfolge durch Testament geordnet geregelt werden.
Wer seine Immobilie jedoch schon zu Lebzeiten verschenkt, der sollte sich durch ein Wohn- oder Fruchtgenussrecht absichern. Wenn das Haus bzw. die Wohnung weiterhin genutzt wird, sollte ebenso ein Veräußerungs- oder Belastungsverbot vereinbart werden. Schenkungen und Erbschaften sind mit unterschiedlichsten Kosten und Aufwendungen verbunden, welche im Zuge von Verlassenschaftsverfahren enorm sein können. Vorkehrungen zu Lebzeiten sind deshalb sinnvoll.
Wird zu Lebzeiten ein Verkauf von Eigentum vorgenommen, so kann das ebenso Probleme mit sich bringen. Verwandte können sich so leicht hintergangen fühlen, da ihr mögliches Erbe billig verschleudert wurde und überlegen sich folglich, wie sie das Eigentum zurückbekommen könnten. Variante (1), welche meist vorgebracht wird, nämlich, dass der Erblasser schon geschäftsunfähig war, als er die Verträge unterschrieben hat. Dann müsste das Geschäft rückabgewickelt werden. Oder es wird Variante (2), Verkürzung über die Hälfte (Laesio enormis), ins Spiel gebracht. Also ein krasses Missverhältnis zwischen Preis und Leistung. Dann könnte der Vertrag aufgehoben werden.Browse Articles