SHARE Eine Schenkung betrifft einen Rechtsakt, bei welchen jemand einen anderen aus seinem Vermögen unentgeltlich bereichert. Dazu muss in Österreich ein Schenkungsvertrag aufgesetzt werden. Die Gegenstände einer Schenkung können Immobilien, Grundstücke und sonstige Sachgüter betreffen. Von der Errichtung eines widerruflichen Testaments und einer Übergabe bereits zu Lebzeiten ist der sogenannte „Schenkungsvertrag auf den Todesfall“ zu unterscheiden. Dies kann als „Mittelweg“ verstanden werden. Aber was bezeichnet eine Schenkung auf den Todesfall genau? Die Schenkung auf den Todesfall erfolgt erst dann, wenn der Todesfall eingetreten ist. Im Vorfeld des Todesfalls sichert der Geschenkgeber dem Geschenknehmer eine bestimmte Sache für den Fall des eigenen Todes vertraglich zu. Der Geschenkgeber verspricht somit bei seinem Ableben die Übertragung eines bestimmten Vermögensteils an den Geschenknehmer. Wichtig hierzu: Ein vertragliches Widerrufsrecht ist bei dieser Form der Schenkung unzulässig. Bernhard Führer ist Autor des Buches „Fehler und Risiken die alle Anleger und Investoren begehen“ und weiterer Bücher über persönliche Finanzen, Publizist und Betriebswirt und verfügt über mehr als 20 Jahre Investmenterfahrung. Er ist Gründer von Strategy & plan ein Unternehmen im Bereich der Geldanlage und Vermögensveranlagung und wendet seine langjährig gesammelten Erkenntnisse auf die Analyse und Konzeption von Vermögenswerten und beständigen Portfolios an. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit dem nachhaltigen Schutz von Vermögenswerten und mit Familien- und Nachfolgeplanungen. Er ist Windhag Leistungsstipendiat, Stipendiat der Michael von Zoller-Stiftung, der Karl Seitz- und Julius-Raab-Stiftung. Seit jeher ist er in verschiedenen Freiwilligenorganisationen, im sozialen Bereich und in der Hilfe für den Nächsten engagiert. Magst du my Geldanlage? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende. Bernhard Führer ist Autor des Buches „Fehler und Risiken die alle Anleger und Investoren begehen“ und weiterer Bücher über persönliche Finanzen, Publizist und Betriebswirt und verfügt über mehr als 20 Jahre Investmenterfahrung. Er ist Gründer von Strategy & plan ein Unternehmen im Bereich der Geldanlage und Vermögensveranlagung und wendet seine langjährig gesammelten Erkenntnisse auf die Analyse und Konzeption von Vermögenswerten und beständigen Portfolios an. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit dem nachhaltigen Schutz von Vermögenswerten und mit Familien- und Nachfolgeplanungen. Er ist Windhag Leistungsstipendiat, Stipendiat der Michael von Zoller-Stiftung, der Karl Seitz- und Julius-Raab-Stiftung. Seit jeher ist er in verschiedenen Freiwilligenorganisationen, im sozialen Bereich und in der Hilfe für den Nächsten engagiert. Magst du my Geldanlage? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.Schenkungsvertrag auf den Todesfall – Schenkungen und Vermögensübertragung
Jedenfalls ist ein Schenkungsvertrag mit Notariatsakt erforderlich. Bis zum Versterben des Geschenkgebers verbleibt der Gegenstand der Schenkung in dessen Besitz. Der Unterschied zu einem Testament ist, dass die Schenkung auf den Todesfall nur schwer wieder rückgängig zu machen ist. Gerade dies kann jedoch zu weiterführenden Problemen führen, falls der Geschenkgeber, dann doch noch jemand anderen als Begünstigten einsetzen möchte. Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein. Der Geschenkgeber ist an diese Schenkung jedoch gebunden und er kann diese nicht mehr selbstständig widerrufen, da es sich um einen verbindlichen Vertrag handelt.
Ein Testament kann vom Testator zeitlebens abgeändert werden. Bei der Schenkung muss jedoch auch der Geschenknehmer einverstanden sein, wenn der Vertrag rückgängig gemacht werden soll.Browse Articles